Der Kork unterhalb der Brandsohle, die sogenannte (Kork-) Ausballlung, garantiert nicht, da der Fuß auf der mehr oder weniger planen Brandsohle aufsteht.
Wenn Du aber eine individuell an die Füße angepasste Korkeinlage oberhalb der Brandsohle,
also defacto eine verklebte, fest eingebaute Einlage (= orthopädische Zurichtung) meinst, dann ja.