Erklärung hin, Erklärung her -- Fakt ist doch, daß terminologisch, auch wenn einige rege Forenteilnehmer das gerne hätten, durchaus nicht geklärt ist, was eine Krem/Crème zu ebendieser macht. Die Rechnung von Fräulein Milchmädchen, eine Krem sei grundsätzlich entweder wasserhaltig oder wasserbasiert ist nämlich schlichtweg falsch. Jeder Pharmazeut wird als Basis einer Krem Fett und nicht Wasser ansetzen. Darüber hinaus besagt der Begriff Mischemulsion ja auch nicht, was genau gemischt wird, sieht man von Präsuppositionen der Verbraucher einmal ab. Somit sähe ich rechtlich auch keine Handhabe gegen scheinbare Blender.