Der Freu-Faden

Mein jährlicher Beitrag zu diesem Faden: Heute die Steuererklärung in den Briefkasten meines Finanzamts geworfen!

Die Rückerstattung wird gerade in die Urlaubsplanung für September einkalkuliert. Mal sehen, wo es hingeht. Corona hat diese Planung dieses Jahr ziemlich schwierig gemacht. Ich will mich aber nicht beschweren: Zwei Skiurlaube habe ich dieses Jahr gemacht; den zweiten in der Woche, in der es noch keine Corona-Beschränkungen gab. Und, ja(!), wir hatten sogar zwei Tiefschneetage.
 
Was raus bekommt man nur, wenn man davor auch entsprechend hohe (absetzbare) Ausgaben hatte.
Der schlaue Schwabe in dir weiß also, viel zurück bekommen lohnt sich nicht. Lieber schon nix ausgegeben haben. :p
 
Also ich bekomm nie was raus, im Gegenteil, ... wie machen die Anderen das nur :(

Abhängig Beschäftigten wird im Normalfall monatlich zuviel abgezogen, da man entweder keine Pauschbeträge eintragen lässt oder unplanmässige Absetzungen hat.

Wenn jemand (regelmäßig) hohe Nachzahlungen hat, dann weist ihn das üblicherweise als Selbständigen aus, der mit dem Finanzamt entsprechend niedrige Vorauszahlungen vereinbart hat. Ist also meist kein Grund zur Klage, sondern ein zinsloses Darlehen der Finanzkasse. Was jedoch bei den derzeitigen Zinsen am Kapitalmarkt keinen wesentlichen Ertrag abwirft, so man diesen Betrag konservativ und risikoarm anlegt.

Es gibt natürlich auch Mischformen, da kommt es dann aufs Verhältnis an.

Wenn Du also immer nachzahlst, hast Du entweder entsprechend (zu) hohe Pauschbeträge oder Du bist zu einem signifikanten Anteil Selbständiger ;-)
 
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Apropos Zinsen:
6% p.a. sind für diejenigen, die eine Erstattung bekommen, aber mangels Abgabepflicht die Veranlagung weit in den Zeitraum des Zinslaufs verlagern, traumhaft (gibt es eine sicherere Anlage mit dem Zinssatz?)

Umgekehrt sind 6% p.a. für Leute, die nachzahlen müssen, natürlich schmerzhaft (und als Zinssatz völlig surreal bei derzeitigen Minuszinsen bei einigen Banken), wenn die Erklärung zulange liegenbleibt.

Schaun mer mal wann das BVerfG aus dem Knick kommt, was § 233a AO angeht.
 
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