Woolrich Arctic Parka nach 2 Wochen: knöpfe ab und federn.

Phreakasa

New Member
Hi,
Habe vor etwa zwei wochen einen woolrich arctic parka erstanden. Bezahlt wurde dafür etwa 700 euro (1000 schweizer fränkle). Es handelt sich dabei um eine dicke dauenjacke mit kapuze und fellbesatz. Nach etwa zwei wochen stellt sich nun folgendes problem: beide knöpfe des aussentaschen haben sich gelöst und die jacke verliert weiterhin einige daunenfedern, welche sich dann wundschön auf den wollpullis präsentieren. Umtauschen oder bin ich einfach zu kritisch? Gemäss etikett ist die jacke "made in canada" also offensichtlich keine china ware.
 
Wenn du nichts getan hast um die Knöpfe mutwillig zu lösen würde ich ihn reklamieren. Darf in der Preisklasse nicht vorkommen.
 
Hi. Inzwischen ist einiges geschehen: habe heute die jacke zurück gebracht und die dame an der kasse gebeten mir die jacke umzutauschen oder mir mein geld zurück zu geben. Die dame rief daraufhin die firmenzentrale an, und meinte im anschluss man müsse müsse bei woolrich (?) ab dem 3.01.2012 (ferien) abklären, ob es ersatz oder gutschrift gäbe. Ich wollte die dame nicht einschüchtern, und auf einen umtausch oder wandelung gemäss schweizerischem recht bestehen, liess mir eine bestätigung ausstellen und ging davon.
Was meint ihr? Firmenzentrale und woolrich generalvertreter anschreiben und auf rechte bestehen oder abwarten und tee trinken?
 
Der Händler ist in der Verantwortung und erster Ansprechpartner. Ob die eine Gutschrift von Woolrich bekommen, kann Dir herzlich egal sein. Allerdings ist Deine Herangehensweise menschlich vorbildlich. Kostet Dich in dem Fall nur einen Weg mehr.

Gruß
Camara
 
Hi. Inzwischen ist einiges geschehen: habe heute die jacke zurück gebracht und die dame an der kasse gebeten mir die jacke umzutauschen oder mir mein geld zurück zu geben. Die dame rief daraufhin die firmenzentrale an, und meinte im anschluss man müsse müsse bei woolrich (?) ab dem 3.01.2012 (ferien) abklären, ob es ersatz oder gutschrift gäbe. Ich wollte die dame nicht einschüchtern, und auf einen umtausch oder wandelung gemäss schweizerischem recht bestehen, liess mir eine bestätigung ausstellen und ging davon.
Was meint ihr? Firmenzentrale und woolrich generalvertreter anschreiben und auf rechte bestehen oder abwarten und tee trinken?

Falls Du auf deine Rechte aus der gesetzl. Gewährleistung bestehst, also (wie hier) ein Mangel vorliegt, ist der Verkäufer in der Pflicht. Dazu hat er die Möglichkeit der Nachbesserung, der Neulieferung oder der Rückabwicklung (Geld zurück). Darauf kannst Du bestehen. Falls Du Dich an den Hersteller wendest, machst Du Garantie geltend (falls vorhanden). dazu müsstest Du die Garantiebedingungen des Herstellers kennen. Soweit ich weiß, müssten Dir diese dann mit dem Kauf ausgehändigt worden sein.

@Anwälte hier: Korrekt??
 
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