Shopping in NY, USA

wir (meine Familie) pendeln viel zwischen den USA und D. Bei Kleidung gab es noch nie ein Problem, ich habe aber auch nie neue ungetragene Kleidung im Gepäck. Ich würde dann eher dazu raten, mit entsprechend weniger Kleidung anzureisen und die Sachen auch vor Ort zu tragen.

Bei Elektronik wäre ich inzwischen sehr vorsichtig. Ein guter Bekannter musste sich in den USA ein neues Macbook kaufen, da sich sein altes verabschiedet hat und er ein Arbeitsgerät brauchte. Bei der Rückreise wurde er vom Zoll kontrolliert, anhand der Seriennummer konnte völlig problemlos ermittelt werden, wo das Gerät gekauft wurde. Es gab eine Anzeige.

In seinem Fall wird das Ganze vermutlich gut ausgehen, weil er kein Deutscher ist, sondern auch Pendler. Aber der Nachweis, wo etwas gekauft wurde, ist zumindest bei Elektronik inzwischen möglich.

Grüße,
Frank

Interessant - bleibt noch die Frage, ob es auch nachweisbar ist, wann das MacBook gekauft wurde (war es wirklich bei diesem Trip) und zu welchem Preis (z.B. gebraucht unterhalb der Grenze des zulaessigen Rahmens).
 
Wenn man die erstandene Kleidung nicht in Originalverpackung (Schuhkarton bzw. Tuete) zurueckbringt und die Schuhe ein paarmal getragen hat wird es fuer einen deutschen Zoellner aber ganz schoen kniffelig nachzuweisen, dass die Kleidung in den USA und nicht in Deutschland erstanden wurde. Auch bei Schmuck und Uhren wirds nicht einfach - schliesslich gibt es Tiffany's, Cartier, Omega, IWC, etc. auch in der EU und es ist nicht ungewoehnlich diese Produkte mit auf Reisen zu nehmen. Und auch ein Macbook bzw. iPad aus den USA unterscheidet sich nicht wirklich von dem in UK. Nicht dass ich jemand zum Schmuggeln anstiften moechte, aber mir ist nicht klar wie der Zoll hier den Nachweis erbringen will.
Eher umgekehrt: Du musst beweisen, dass Du das Notebook oder die Uhr nicht in den USA gekauft hast, also z.B. durch Vorlage einer Quittung. Deshalb würde ich mir bei der Mitnahme von Notebooks, Kameras, etc. wenn sie recht neu bzw. in sehr gutem Zustand sind immer eine Kopie der Quittung des deutschen Händlers mitnehmen. Im übrigen sollte man beim Kauf von Elektronik immer an den Garantiefall denken. Es gibt zwar ein paar Hersteller, die weltweite Garantie anbieten, d.h. sie akzeptieren auch in der deutschen Niederlassung amerikanische Ware. Es gibt aber auch Hersteller, die lehnen Grauimporte ab, d.h. man muss die Sachen dann im Falle einer Reparatur zurück in die USA schicken. Wenn man Pech hat, muss man dann beim Rückversand nach Deutschland Zoll und Einfuhrsteuer bezahlen, den man nicht mal ablehnen kann, weil man ja noch nie Zoll und Steuer bezahlt hat. Daher: bei Elektronik würde ich mir das zweimal überlegen.
Bei Kleidung kann man ein wenig vorbeugen, in dem man alle Schilder abmacht, sie trägt, vielleicht waschen läßt, etc.
 
Interessant - bleibt noch die Frage, ob es auch nachweisbar ist, wann das MacBook gekauft wurde (war es wirklich bei diesem Trip) und zu welchem Preis (z.B. gebraucht unterhalb der Grenze des zulaessigen Rahmens).
Auch hier gilt: wenn er behauptet, er habe das Notebook sehr günstig oder zu einer früheren Zeit erworben, liegt die Nachweispflicht bei ihm. Ansonsten nimmt der Zoll den Preis an, der auf den Herstellerwebseiten oder auf Referenzseiten angegeben ist.
 
Eher umgekehrt: Du musst beweisen, dass Du das Notebook oder die Uhr nicht in den USA gekauft hast, also z.B. durch Vorlage einer Quittung. Deshalb würde ich mir bei der Mitnahme von Notebooks, Kameras, etc. wenn sie recht neu bzw. in sehr gutem Zustand sind immer eine Kopie der Quittung des deutschen Händlers mitnehmen. Im übrigen sollte man beim Kauf von Elektronik immer an den Garantiefall denken. Es gibt zwar ein paar Hersteller, die weltweite Garantie anbieten, d.h. sie akzeptieren auch in der deutschen Niederlassung amerikanische Ware. Es gibt aber auch Hersteller, die lehnen Grauimporte ab, d.h. man muss die Sachen dann im Falle einer Reparatur zurück in die USA schicken. Wenn man Pech hat, muss man dann beim Rückversand nach Deutschland Zoll und Einfuhrsteuer bezahlen, den man nicht mal ablehnen kann, weil man ja noch nie Zoll und Steuer bezahlt hat. Daher: bei Elektronik würde ich mir das zweimal überlegen.
Bei Kleidung kann man ein wenig vorbeugen, in dem man alle Schilder abmacht, sie trägt, vielleicht waschen läßt, etc.

Zunaechst obliegt die Beweispflicht fuer ein Vergehen aufgrund der Unschuldsvermutung immer noch beim Anklaeger. Hier kann sich der Zoll auch nicht ueber europaeisches Recht (Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention) hinwegsetzen, auch wenn er dies gern wuerde oder vielleicht in der Realitaet sogar versucht. Ich werde sicher in Zukunft nicht mit einer Kollektion Quittungen fuer in Deutschland gekaufte Produkte verreisen - im Zweifel muss halt die Rechtschutzversicherung mal herhalten.

Bei Kleidung und Schuhen wird der Umtausch nach dem Tragen ohnehin unmoeglich/schwierig. AppleCare kann man sich fuer das Wunschland freischalten.

Wie gesagt soll das kein Schmuggelplaedoyer werden, aber mit zunehmender Globalisierung werden Zoelle schon immer mehr zu einem Anachronismus.
 
Zunaechst obliegt die Beweispflicht fuer ein Vergehen aufgrund der Unschuldsvermutung immer noch beim Anklaeger. Hier kann sich der Zoll auch nicht ueber europaeisches Recht (Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention) hinwegsetzen, auch wenn er dies gern wuerde oder vielleicht in der Realitaet sogar versucht. Ich werde sicher in Zukunft nicht mit einer Kollektion Quittungen fuer in Deutschland gekaufte Produkte verreisen - im Zweifel muss halt die Rechtschutzversicherung mal herhalten.

Bei Kleidung und Schuhen wird der Umtausch nach dem Tragen ohnehin unmoeglich/schwierig. AppleCare kann man sich fuer das Wunschland freischalten.

Wie gesagt soll das kein Schmuggelplaedoyer werden, aber mit zunehmender Globalisierung werden Zoelle schon immer mehr zu einem Anachronismus.

Ich befürchte so einfach ist es nicht. Ich reise öfter mit technischem Equipment (mehrere Rechner, Videotechnik etc.) ins Ausland, meist in die USA. Will man eine Beschlagnahme bei der Rückreise vermeiden (habe ich selbst schon erlebt) so reist man mit einem Carnet, das vor der Reise vom Zoll ausgestellt wird. Ansonsten ist es tatsächlich an Dir, Rechnungen und Quittungen beizubringen, um die Gerätschaften wieder auszulösen.

Eine Privatperson wird natürlich nicht mit Carnet reisen, aber bei einem nagelneuen Rechner oder einer Kamera ist die Idee eine Rechnung mit sich zu führen so verkehrt nicht.

Grüße,
Frank

p.s. Was die Garantie betrifft sehe ich es ähnlich wie Du, Markenhersteller bieten meist eine internationale Garantie an, zumindest wenn man bereit ist, sie zu bezahlen.
 
Ich befürchte so einfach ist es nicht. Ich reise öfter mit technischem Equipment (mehrere Rechner, Videotechnik etc.) ins Ausland, meist in die USA. Will man eine Beschlagnahme bei der Rückreise vermeiden (habe ich selbst schon erlebt) so reist man mit einem Carnet, das vor der Reise vom Zoll ausgestellt wird. Ansonsten ist es tatsächlich an Dir, Rechnungen und Quittungen beizubringen, um die Gerätschaften wieder auszulösen.

Interessant waere mal rauszufinden, ob es fuer dieses Vorgehen ein rechtliches Fundament gibt. Nur weil eine Vollzugsbehoerde etwas macht, heisst ja noch lange nicht, dass es legal ist.
 
Zunaechst obliegt die Beweispflicht fuer ein Vergehen aufgrund der Unschuldsvermutung immer noch beim Anklaeger. Hier kann sich der Zoll auch nicht ueber europaeisches Recht (Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention) hinwegsetzen, auch wenn er dies gern wuerde oder vielleicht in der Realitaet sogar versucht. Ich werde sicher in Zukunft nicht mit einer Kollektion Quittungen fuer in Deutschland gekaufte Produkte verreisen - im Zweifel muss halt die Rechtschutzversicherung mal herhalten.
Das ist so nicht richtig. Du willst Waren in die Europäische Union einführen. Also bist Du auch in der Pflicht, alle Unterlagen über die Waren beizubringen. Das hat mit der Menschenrechtskonvention nun überhaupt gar nichts zu tun. Du wirst ja nicht angeklagt, sondern Du willst etwas tun und benötigst dafür Unterlagen. Grundlage für die Prüfungen am Flughafen sind ja nicht das Strafrecht, sondern das Steuerrecht. Wenn Du dagegen verstößt kommt natürlich das Strafrecht zum tragen. ;)
Im übrigen: jeder, der beispielsweise baut, ist in der Pflicht sich um Nachweise und Prüfungen zu kümmern. Dass das man das nicht weiß bzw. es einen nicht interessiert schützt vor Strafe bzw. dem Abriß der ohne Genehmigung erbauten Hütte nicht.

Wie gesagt soll das kein Schmuggelplaedoyer werden, aber mit zunehmender Globalisierung werden Zoelle schon immer mehr zu einem Anachronismus.
Das hat nun mal mit den verschiedenen Wirtschaftszonen und Länderinteressen zu tun. Eine wirkliche Globalisierung gibt es ja in dem Sinne nicht, da es keine einheitliche Rechtssprechung und einheitliche Vorschriftensysteme gibt. Entsprechung gibt es Zölle, um die Einhaltung der Vorschriften der Wirtschaftsräume, in die eingeführt werden soll, zu überprüfen (und natürlich um Steuern zu erheben).
 
Interessant waere mal rauszufinden, ob es fuer dieses Vorgehen ein rechtliches Fundament gibt. Nur weil eine Vollzugsbehoerde etwas macht, heisst ja noch lange nicht, dass es legal ist.
Genau, schließlich leben wir in einem Polizeistaat, wo man jederzeit ohne rechtliche Grundlage für immer in dunklen Gefängnissen verschwinden kann. :rolleyes:

Im übrigen empfehle ich die Nutzung einer Suchmaschine nach Wahl. Die Diskussion, die hier geführt wird, findet man mehrfach in verschiedensten Foren. Und man findet auch ein paar Rechtsgrundlagen:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992R2913:de:HTML
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...l;jsessionid=2685FA54806A11D2C74DC6997C8110AD
 
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