Hallo abc, mein Guter,
wenn ich morgen wieder in der Uni bin, kann ich mal juris anwerfen und dir eine entsprechende (höchstrichterliche) Entscheidung zukommen lassen. Denke damit solltest du auf den Verkäufer etwas Druck ausüben können.
MfG
Und nicht vergessen: Arglist muss immer noch vom Käufer bewiesen werden. Aus diesem Grund würde ich auch von vorschnellen Anzeigen wegen Betrugs abraten.
Man zeigt doch niemand wegen einer konkreten Straftat an. Man schickt alle vorliegenden Dokumente (Bilder, Ebay-Angebotstext, Email-Verkehr, etc.) an die Staatsanwaltschaft und bittet freundlich darum, zu prüfen, ob hier irgendwelche Straftatsbestände verwirklicht sind.