Es ist zunächst unerheblich ob der Sachmangel arglistig verschwiegen wird, Fakt ist, dass er besteht und somit der Schuh nicht der vertraglich vereinbarten Leistung entspricht. Somit liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung seitens des Verkäufers vor.
Zu Deinem Gedankenexperiment: Bis Streitwert 500 Euro sind es, soweit ich mich erinnere 35 Euro Gerichtsgebühren. Erstinstanzlich kann sich jeder selbst vertreten.
Der Streitwert ist zunächst unerheblich, ob es zu einem Verfahren kommt und das mit gutem Grund.
Wie bereits mehrmals gesagt, braucht es meiner Erfahrung nach aber eben nicht diesen Weg sondern die Herrschaften brechen, meiner Erfahrung nach (wohlwissend um den Sachverhalt) ein, nachdem Sie ein freundliches Schreiben erhielten und bezahlen respektive nehmen den Artikel zurück.
Edit.: Der TS schriebt ja irgendwo explizit, dass man eben diese relevanten Stellen nicht auf den Bildern hat sehen können.