Banker
Well-Known Member
Das ist nicht persönlich: ich glaube, du bist Jurist, und das fördert oft eine Systematik des Rechts, kenne ich auch aus anderen Fachrichtungen (z.B. Theologie). Ökonomen befassen sich mit der Frage des Maßes, bzw. der Wirtschaftlichkeit. Ich finde es hilfreich, beide Gedankenmodelle bei der Diskussion zu berücksichtigen.
Es ist aber eben nicht das einfache "nur". Die Frage die sich hier stellt, ist die der Wirtschaftlichkeit und nicht die des Grundsatzes. Anonyme Geldtransfers sind nicht so einfach, wie man denkt. Paysafe-Card braucht auch entweder Bargeld oder elektronisches Geld. Bitcon & Co. sind viel zu volatil. Das macht es eben teurer. Ich sage nicht, dass man vielleicht kein besseres System findet, aber es entzieht erstmal eine wirtschaftliche Grundlage. Und bitte hier jetzt auch Themen trennen: Anonymität != illegale Beschaffung in großen Mengen. Auch wenn beides stark einhergeht. Wenn man über die selben Personen 10.000 oder 200 € in paysafecard investiert, ist die Verwendung von beidem anonym, aber bei der Beschaffung (!) erweckt ersteres Auffälligkeiten.
An sich erstmal richtig, aber der volkswirtschaftliche Aspekt spielt dann in eine Gesamtentscheidung über das Thema mit rein. Es geht hier ja um eine gesellschaftliche Normierung, und die fußt nicht nur auf juristischen Überlegungen, sondern wird schlußendlich juristisch fixiert.
Da spielst du die Rolle des Staates als Garant der Währung stark herunter, denn ganz offensichtlich gibt es keinen liberalisierten Währungsmarkt, sondern ein ganz klares Währungsmonopol. Es gibt libertäre Konzepte zu freien Währungsmärkten - das driftet hier thematisch dann aber etwas ab.
De facto schafft der Staat in Form des Bargelds eine währungspolitisch Ordnung, die absolut ist. Sonst wäre ja eben auch die Besteuerung sehr problematisch (wenn man im gewerblichen Rahmen bspw. nur Tauschgeschäfte ausführen würde und sich der staatlichen Währung verweigert). Eine staatliche Währung ist nicht das Produkt eines freien Marktes, sondern grundlegende, politisch definierte Spielregel dessen.
Und wir reden jetzt über die Ausprägung (bzgl. des Münzgelds im Wortsinn) dieses Währungsmonopols. Bargeld war in den 70ern da sicherlich nicht antiquiert, wird es heute aber schon.
Die geht in Wahrheit aber gar nicht um Bargeld, sondern um anonyme Geldtransfers, die grundsätzlich auch unbar möglich sind. Bargeld ist halt nur die einfachste Methode dafür.
Es ist aber eben nicht das einfache "nur". Die Frage die sich hier stellt, ist die der Wirtschaftlichkeit und nicht die des Grundsatzes. Anonyme Geldtransfers sind nicht so einfach, wie man denkt. Paysafe-Card braucht auch entweder Bargeld oder elektronisches Geld. Bitcon & Co. sind viel zu volatil. Das macht es eben teurer. Ich sage nicht, dass man vielleicht kein besseres System findet, aber es entzieht erstmal eine wirtschaftliche Grundlage. Und bitte hier jetzt auch Themen trennen: Anonymität != illegale Beschaffung in großen Mengen. Auch wenn beides stark einhergeht. Wenn man über die selben Personen 10.000 oder 200 € in paysafecard investiert, ist die Verwendung von beidem anonym, aber bei der Beschaffung (!) erweckt ersteres Auffälligkeiten.
Nein, eben nicht. Auch diese Debatten bitte nicht miteinander verquicken. Deswegen sind Mechanismen auch nicht grundsätzlich abzulehnen oder anzunehmen.Rein zur Verbrechensbekämpfung spricht auch jede Menge für Vorratsdatenspeicherung
Wenn ich mein Recht bestimmte Sachen bar zu zahlen, weil ich meine, dass es niemanden was angeht, was ich mit meinem Geld tue, einschränken lassen muss, weil man meint ein paar kriminellen Idioten Knüppel zwischen die Beine werfen zu müssen, ist das eine Frage die komplett abgelöst von der volkswirtschaftlichen Dimension zu betrachten ist.
An sich erstmal richtig, aber der volkswirtschaftliche Aspekt spielt dann in eine Gesamtentscheidung über das Thema mit rein. Es geht hier ja um eine gesellschaftliche Normierung, und die fußt nicht nur auf juristischen Überlegungen, sondern wird schlußendlich juristisch fixiert.
Und da vermischt du ja doch wieder die Themen. Es gab hier schon mal eine gesonderte, volkswirtschaftliche Betrachtung (die sich übrigens mikroökonomisch insofern leicht durchsetzen kann, wenn die ersten Kartenzahlungen rabattiert werden oder Geschäfte die einfach nicht mehr annehmen). Wir reden ja aber abstrakt gesagt über ein Bürgerrecht auf Datenautonomie, resp. Anonymität und nicht über ein Bürgerrecht auf Bargeld; es gibt ja auch kein Bürgerrecht auf Kreditkarte oder Kredit. Die Frage der Anonymität muss geklärt werden, da bin ich der letzte, der das untergraben möchte. Aber man kann an der Stelle Bargeld nicht einfach als alternativlos darstellen."Bleibt doch mit Eurem Bürgerrechtsscheiß weg, Bargeldabschaffung ist doch volkswirtschaftlich nur gut für Euch".
In dieser Gesellschaftsordnung ist es Aufgabe des Gesetzgebers, den Markt (und den Bürger) grundsätzlich selbst entscheiden zu lassen, was sie wollen und nur da einzugreifen, wo der Markt nicht funktioniert oder andere übergeordnete Interessen (öffentliche Sicherheit und Ordnung) dies unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit erfordern.
Da spielst du die Rolle des Staates als Garant der Währung stark herunter, denn ganz offensichtlich gibt es keinen liberalisierten Währungsmarkt, sondern ein ganz klares Währungsmonopol. Es gibt libertäre Konzepte zu freien Währungsmärkten - das driftet hier thematisch dann aber etwas ab.
De facto schafft der Staat in Form des Bargelds eine währungspolitisch Ordnung, die absolut ist. Sonst wäre ja eben auch die Besteuerung sehr problematisch (wenn man im gewerblichen Rahmen bspw. nur Tauschgeschäfte ausführen würde und sich der staatlichen Währung verweigert). Eine staatliche Währung ist nicht das Produkt eines freien Marktes, sondern grundlegende, politisch definierte Spielregel dessen.
Und wir reden jetzt über die Ausprägung (bzgl. des Münzgelds im Wortsinn) dieses Währungsmonopols. Bargeld war in den 70ern da sicherlich nicht antiquiert, wird es heute aber schon.