RolandG
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Tja, Soldaten schmücken sich ja auch gelegentlich mit Zivil, was ihnen nach analoger Argumentation nicht zusteht.
Ansonsten kann ich fast jede Arbeitskleidung anziehen die ich möchte, auch ohne den Beruf auszuüben. Ob ich natürlich wirklich als Nichtfleischer im Fleischerkittel, als Nichtmüllmann in Müllmannuniform oder als Nichtsoldat in Soldatenuniform rumlaufen will ist eine andere Sache. Aber in jedem Fall: IANAL.
Aber nur fast jede Arbeitskleidung, sagt § 132a StGB, insb. Abs. 1 Nr. 4:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132a.html
"(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Außerdem kann ein Soldat in seiner Freizeit natürlich Zivil tragen; das steht ihm sehr wohl zu.