Nikolaus Haus
Well-Known Member
Der Unternehmer geht wegen Insolvenzverschleppung in den KNast, wenn er nicht rechtzeitig Insolvenz anmeldet.
Die Gewerkschaft hat ja keinerlei Einblick in die detaillierten Firmendaten und kann die Situation deshalb auch nicht beurteilen.
Die Gewerkschaften und der Betriebsrat haben den großen Vorteile ohne fachliche Kompetenz oder finanzielle Haftung massiv in den Betrieb eingreifen zu können.
Das Geld anderer Leute gibt sich schließlich am einfachsten aus.
Im Übrigen ist bei einer Insolvenz der Unternehmer derjenige, der viel verliert und oft auf Jahre finanziell vernichtet ist. Die Angestellten suchen sich einen neuen Job oder bekommen Arbeitslosengeld.
Du kennst das Betriebsverfassungsgesetz sicher viel besser als ich (der es gar nicht kennt). Verstehe ich Dich richtig dass man, ohne Beurteilungsmöglichkeit der Situation, einfach mal Insolvenz anmelden kann? D.h. ich melde mal eben Insolvenz der Deutschen Bank an und dann muss sich da jemand (über ein "mach dass Du Land gewinnst!" hinaus) mit beschäftigen? Krass.
Ich hab nur aus aufgeschnappten Halbsätzen geschlossen dass ein BR, wenn er sich nicht kümmert, rechtliche Probleme bekommt. Und wenn die Gehaltsüberweisung ausbleibt dann würde ich vermuten dass die Situation nicht erst seit letzter Woche ein Eingreifen erfordert um diese Probleme zu vermeiden. Aber ich kann da auch falsch liegen, und erst recht weiss ich nicht was da an Aktion erforderlich/möglich ist.