Louis Vuitton Reisetasche

Wenn man den an sich guten Zweck des Händlers unterstützen will, ist ein freundlicher Hinweis dennoch nicht verkehrt, denn man bewahrt ihn damit vor größeren Konsequenzen. Solche Fälschungen dürfen nicht verkauft werden.
 
Wenn man den an sich guten Zweck des Händlers unterstützen will, ist ein freundlicher Hinweis dennoch nicht verkehrt, denn man bewahrt ihn damit vor größeren Konsequenzen. Solche Fälschungen dürfen nicht verkauft werden.

Diesen Aspekt halte ich für sehr wichtig und richtig.
Es wäre ein feiner, fairer Zug, wenn man den Händler aufklären würde.

LG
Matz
 
Wenn man den an sich guten Zweck des Händlers unterstützen will, ist ein freundlicher Hinweis dennoch nicht verkehrt, denn man bewahrt ihn damit vor größeren Konsequenzen. Solche Fälschungen dürfen nicht verkauft werden.

Habe ich mal bei Oxfam so gehandhabt und die Verkäuferinnen auf einen Schwung gefälschter PRL Hemden anhand der Details (Knöpfe, Nähte, Etiketten,/Label...) aufmerksam gemacht - die Damen waren dann auch ganz dankbar und interessiert. :)
 
Das könnte dann teuer werden, auch für Humana. LV (ebenso wie Hermes u.a.) verstehen da wenig Spaß.

Möchte aber auch nicht in den Schuhen von LV, Hermès etc. stecken, wenn die Internetgemeinde auf eine Abmahnung mit einem Shitstorm reagiert. Das gesunde Volksempfinden in Form von öffentlich-anonymen Netzkampagnen steht ja für manche inzwischen über geltendem Recht. Das schreibe ich mal ganz wertungsfrei, da ich auf der einen Seite für Markenrecht bin, auf der anderen Seite aber auch für den guten Zweck von Vereinen wie Oxfam.
 
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