Kondolenzkarte/-brief bei verstorbenem Geschäftspartner

Chasseur de MILF

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Liebe Freunde des guten Stils,

bin etwas ratlos, ob oben genannter Situation und wende mich vertrauensvoll an diese Gemeinde in Hoffnung auf kluge Einsichten welterfahrener Forumsteilnehmer.
Ein Geschäftspartner der Firma, für die ich tätig bin, ist vor gut 5 Wochen an einer Krankheit verstorben. Ich hatte über ein gutes Jahr hinweg etwa alle 4 Wochen virtuell Kontakt zu ihm (Partnerfirma im Ausland). Mein Chef (Vorstand) ebenfalls. Nur ich habe direkt vom Tod erfahren und daraufhin den Rest der Firma unterrichtet. Meinem Chef hab ich vorgeschlagen, dass wir eine Trauerkarte schreiben. Das hat er dankbar an mich delegiert.
Nun habe ich das etwas prokrastiniert, da irgendwie auch unschlüssig, wie ich das angehen soll. Ich muss das heute noch angehen. Ursprünglich dachte ich an eine Karte an die Partner-Firma und mehr nicht. Nun habe ich gelesen, dass man eigentlich auch der Familie des Verstorbenen kondoliert. Ich stelle mir das auf eine Art auch tatsächlich tröstlich vor, wenn aus aller Herren Länder entsprechend Anteilnahme kommt.

Folgende Herausforderungen
1. Es ist jetzt schon etwas über einen Monat her. Ist es generell noch angemessen zu kondolieren? Dem Geschäftsführer der Partnerfirma habe ich schon telefonisch meine Trauer ausgedrückt
2. Das Schreiben an die Familie könnte ich frühestens Ende nächster Woche abschicken. Bis sie dieses erhalten, sind dann wahrscheinlich schon fast 2 Monate seit Tod vergangen. Zu spät? Ist es überhaupt üblich als eher fernstehender Geschäftspartner den Hinterbliebenen zu schreiben?

Jegliche Tipps und Meinungen sind willkommen. Vielen Dank.
 
Wenn es Dir ein Bedürfnis ist, zu kondolieren, würde ich nicht darauf verzichten, Näheres siehe Beitrag von @911er.
Ein Nähe-Distanz-Verhältnis zu dem Verstorbenen wird von den Angehörigen gewiß nicht beurteilt, eher noch wird man - wie Du ja zutreffend selbst schreibst - Anteilnahme auch aus großer Distanz als tröstlich empfinden.
Im übrigen ist telefonisches Kondolieren niemals ausreichend und taugt nur als übergangsweises Provisorium.

Zweckmäßigerweise kondoliert man dem Arbeitgeber und legt diesem Schreiben eine Karte bei, mit der Bitte, diese an die Angehörigen weiterzugeben.
Das wird er gewiß auch tun, den üblicherweise werden auch betriebliche Kondolenzschreiben oder - listen, also von Kollegen, gesammelt weitergegeben.
 
Vielen Dank für die beiden sehr hilfreichen Antworten. Dass die Weiterleitung so usus ist, ist interessant und gut zu Wissen. Die Karte an die Firma hatte ich nun schon versandt. Die Adresse der Hinterbliebenen habe ich aber noch angefragt.
 
Vielen Dank für die beiden sehr hilfreichen Antworten. Dass die Weiterleitung so usus ist, ist interessant und gut zu Wissen. Die Karte an die Firma hatte ich nun schon versandt. Die Adresse der Hinterbliebenen habe ich aber noch angefragt.
Nicht überrascht sein, falls die Firma die Daten nicht zur Verfügung stellt, denn sollte sie das tun, begeht sie damit einen Verstoß gem. DGSVO, da es sich um die Herausgabe personenbezogener Daten an Dritte handelt. Hierfür müsste der Arbeitgeber des Verstorbenen zuvor die Zustimmung der Angehörigen einholen.
Der Weg über den Arbeitgeber ist somit der Richtige.
 
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