Zwar haben mich schon diverse PNs mit juristischen Anliegen in diesem Forum erreicht, diese müssen aus Zeitgründen jedoch derzeit unbearbeitet bleiben.
MfG
Möglicherweise sehr zum Vorteil des jeweiligen Anliegens, wenn wir, spaßeshalber in methodisch extrem zweifelhafter Weise aus der Laiensphäre parallelwertend, die juristische Kompetenz für gleich stark ausgeprägt halten wie die in Sachen Schuh-, Herren- und Winterpflege.Für Rechtsfragen des Pöbels, wo‘s um Vierfuffzig Streitwert geht, bleibt verständlicherweise keine Zeit.
Möglicherweise zu
Möglicherweise sehr zum Vorteil des jeweiligen Anliegens, wenn wir, spaßeshalber in methodisch extrem zweifelhafter Weise aus der Laiensphäre parallelwertend, die juristische Kompetenz für gleich stark ausgeprägt halten wie die in Sachen Schuh-, Herren- und Winterpflege.
q.e.d.Im Zweifel dürfte § 242 BGB zur Anwendung kommen, der Renovateuer des bürgerlichen Rechts.
mfG
Nach den hochgelehrten Subsumptionen und ParallelWertungen aus der Laiensphäre kann der Kundige nur zu einem einzigen Urteil von unbestechlicher Logik kommen: Anzuwenden ist stets §1 ADBC, dessen erstes Erscheinen noch vor der Inkraftsetzung des BGB liegt und der damit nicht nur über die Vorzüge der höheren Plausibilität und Praktikabilität verfübt, sondern auf Grund seiner Seniorität höheren Rang beanspruchen darf.
Sollte ich nach diesen Ausführungen eventuell eine Bewerbung für den Supreme Court allen Ernstes in Erwägung ziehen?
zb? Lass krachen
Kannst du ja bis Ende des Jahres einrichten. Ab dem 1.12. Abstimmungsthread mit Links zu den Beiträgen.So manche Cosplay-Spitze im WTIH, die Kreation des geflügelten Rübinacci, die Blödelei über manche Blogger uvm. fand ich schon ganz witzig, aber noch ist nicht aller Tage Abend