Kleine Fragen, schnelle Antworten

Mir geht es gar nicht darum, dass ich den Anspruch daran stellen mag die Sachen zu behalten oder nicht bezahlen zu müssen. Meine Frage zielte lediglich auf die Rechtsprechung aus. Aber in der Tat zählt in der AGB erst die Annahme der Ware.
Die Ware wird natürlich zurückgeschickt bzw. bezahlt, insofern mir die Sachen gefallen.
Die Bestellung dient auch einfach als Hinweis für CT, dass dort ein Fehler im System besteht. Ich wollte durch das entgültige Abschicken der Bestellung testen, ob eine Abfrage auf die Preise geschieht, sprich, ob geschaut wird, dass Produkte für 0€ enthalten sind.

Direkt davon auszugehen, dass ich dies mit böser Absicht getan habe, ist natürlich wieder typisch Deutsch..
 
Ja klar, der Erklärungsirrtum sollte auch ausreichend sein um den Vertrag rückgängig zu machen. Ich wollte auch nur sagen, dass es wohl kein "invitatio ad offerendum" mehr ist sondern ein fertiger Kaufvertrag.
 
die rechtslage in erfahrung bringen zu wollen allerdings auch