lawyered
Well-Known Member
Bei den ArbG-en besteht keine Robenpflicht und ich trage keine. Einen Dresscode haben wir nicht. Ich könnte einen vorleben als Leiter, wollte mir aber zuvor die Vorgehensweise der "Anderen" erfragen.
Danke für die Aufklärung, deshalb hatte ich auch geschrieben:
Wenn du ein EST vor Gericht tragen solltest, kann es im Regelfall gar nicht ankommen. Die Robe bedeckt es nämlich.
Falls Du keine Roben tragen musst, wäre es mir herzlich egal, was der Richter von meinem EST denkt. Ich sage ja auch nichts zu seinen Badelatschen, die er unter der Robe trägt
Wenn Du der Leiter bist, wäre es mir noch weniger egal, wie das ankommt. Dann würde das tragen, wodrauf ich Lust habe. Du kannst es ja erst einmal mit einem weißen EST aus Leinen "austesten". Das dürfte am wenigsten anecken.