Kleine Fragen, schnelle Antworten

Bei den ArbG-en besteht keine Robenpflicht und ich trage keine. Einen Dresscode haben wir nicht. Ich könnte einen vorleben als Leiter, wollte mir aber zuvor die Vorgehensweise der "Anderen" erfragen.

Danke für die Aufklärung, deshalb hatte ich auch geschrieben:

Wenn du ein EST vor Gericht tragen solltest, kann es im Regelfall gar nicht ankommen. Die Robe bedeckt es nämlich.

Falls Du keine Roben tragen musst, wäre es mir herzlich egal, was der Richter von meinem EST denkt. Ich sage ja auch nichts zu seinen Badelatschen, die er unter der Robe trägt ;)

Wenn Du der Leiter bist, wäre es mir noch weniger egal, wie das ankommt. Dann würde das tragen, wodrauf ich Lust habe. Du kannst es ja erst einmal mit einem weißen EST aus Leinen "austesten". Das dürfte am wenigsten anecken.
 
Im Grunde gelten wahrscheinlich die Pro/Contra-Argumente, die immer zum Tragen von Accessoires abseits der gängigen Kleidungsnorm hervorgebracht werden, auch vor Gericht.

Ich habe aber (trotz berufsbedingter, gelegentlicher Zweifel) soviel Vertrauen in die hiesige Richterschaft, dass ich nicht glaube, dass ein Fall jemals an einem Stofftüchlein scheitern wird.
 
Im Grunde gelten wahrscheinlich die Pro/Contra-Argumente, die immer zum Tragen von Accessoires abseits der gängigen Kleidungsnorm hervorgebracht werden, auch vor Gericht.

Ich habe aber (trotz berufsbedingter, gelegentlicher Zweifel) soviel Vertrauen in die hiesige Richterschaft, dass ich nicht glaube, dass ein Fall jemals an einem Stofftüchlein scheitern wird.
"Manchmal reicht es leider nicht das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit dem Richter rechnen."
Aber, es gibt auch den Instanzenzug.
 
Falls Du keine Roben tragen musst, wäre es mir herzlich egal, was der Richter von meinem EST denkt. Ich sage ja auch nichts zu seinen Badelatschen, die er unter der Robe trägt ;)

Ich habe noch NIE Badelatschen unter der Robe getragen, gleiches gilt für kurze Hosen o.ä. ;-) Die meisten meiner Kollegen übrigens auch nicht.
 
Wie kommst du darauf, dass das vor Gericht irgendeine Auswirkung haben sollte?
Die Frage bezog sich nicht nur auf das Auftreten vor Gericht.
Unterstellt, die nonverbale Kommunikation stelle einen überwiegenden Teil der Kommunikation aus, so ist die Frage berechtigt. In der Regel sind wir alle nicht frei unserer Empfindungen und so scheint die Sympathie und Antipathie gerade in den "50-50" Fällen die Auswirkung zu geben.
Ob sich ein EST hierbei massgeblich auswirkt, mag ich allerdings auch bezweifeln.
 
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