Hut: Was gilt als geschlossener Raum?

Wann wird der Hut heutzutage gezogen?

  • Auch in Supermärkten, Malls und Geschäften.

    Abstimmungen: 11 22,0%
  • Nicht in Supermärkten und Malls, aber in kleineren Geschäften.

    Abstimmungen: 26 52,0%
  • In Geschäften generell nicht.

    Abstimmungen: 4 8,0%
  • In Geschäften zunächst nicht, aber sobald man durch Personal bedient/beraten wird.

    Abstimmungen: 9 18,0%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    50

Yoshi

New Member
Hallo allerseits,

zunächst möchte ich mich kurz vorstellen: Ich bin männlich, noch nicht ganz 30 und aus NRW. Angemeldet habe ich mich, da mich in letzter Zeit eine Frage beschäftigt, deren Beantwortung ich mir hier wünsche.

Da ich erblich bedingt nur noch wenig (und sehr kurzes) Haar habe, trage ich eigentlich draußen immer etwas auf dem Kopf. Längere Zeit habe ich dafür hauptsächlich Flatcaps genutzt, in letzter Zeit aber zunehmend gemerkt, dass mir Hüte gut stehen (bzw. wurde darauf durch mehrere Leute hingewiesen, u.a. meine bessere Hälfte). ;) Ich trage Traveller und Trilby.

Erzogen bin ich eher als Gentleman. Soll heißen, dass es für mich ebenso selbstverständlich ist, einer Frau die Tür aufzuhalten oder ähnliches, wie das Abnehmen einer Kopfbedeckung in geschlossenen Räumen. Selbst im Supermarkt reiße ich mir sofort alles vom Kopf, sobald ich durch die Tür gehe.

Ist das bei einer Mütze, die kompakt in die Manteltasche passt, noch völlig egal, ist es bei einem Hut tatsächlich lästig, diesen beim Einkauf permanent halten zu müssen (und damit die Hände voll zu haben).

Man liest häufiger, ein Supermarkt bzw. Ladenlokal sei in dem Sinne kein geschlossener Raum. Ist das so zu sehen? Bislang hielt ich alles für geschlossene Räume, was Wände und Decken hat. ;) Und ich möchte ungern in einem Geschäft einen Hut auf dem Kopf behalten, wenn ich mir nicht ganz sicher bin, dass man das so machen kann.

Vielleicht kann ja jemand mit weiteren Erfahrungen mitreden. :)

Viele Grüße und vielen Dank :)
 
Da sollte man eindeutig § 243 I 1. 3. Alt. StGB analog anwenden.

Definition:

Ein umschlossener Raum ist definiert als jedes Raumgebilde, das zumindest auch dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden und das mit zumindest teilweise künstlichen Vorrichtungen versehen ist die das Eindringen Unbefugter verhindern sollen.

Erläuterung

Bei dem umschlossenen Raum handelt es sich um den Oberbegriff für all die sonst noch in § 243 I S. 2 Nr. 1 aufgeführten Tatobjekte. Umschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang nicht verschlossen. Verwirklicht ist die Variante schon dann, wenn in tatsächlicher Hinsicht ein Hindernis für den Täter besteht. Abzugrenzen ist der umschlossene Raum von einem Behältnis in § 243 I S. 2 Nr. 2, das im Gegensatz zum umschlossenen Raum nicht zumindest auch dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden. Als Beispiele führt der Gesetzgeber insbesondere auf, den Dienst- und Geschäftsraum und das Gebäude. Diese werden sogleich erklärt. Wichtig ist erst einmal, dass der Zusammenhang begriffen wird. Diese Aufzählungen sind nichts anderes als umschlossene Räume. Der umschlossene Raum ist daher der Oberbegriff. Es ist weder eine Begrenzung nach oben erforderlich, noch eine feste Verbindung mit dem Erdboden, solange der Wille erkennbar ist, dass das Eindringen unbefugter verhindert werden soll. Ebenso genügt es, dass die Hindernisse zum Teil natürlicher Art sind, wie Felsen oder Gräben. Eine Abgrenzung die ausschließlich natürlicher art ist reicht wiederum nicht, da so der Wille nicht erkennbar wird, dass der Raum nicht von unbefugten betreten werden soll.

Beispiele:

Beispiele für solche umschlossenen Räume sind der umzäunte Garten, Wohnwagen, Fahrgastzellen des Kfz, umzäunter Lagerplatz, Eisenbahnwaggons, Zimmer etc.
 
Welcome to the Pleasuredome!

Wie's "richtig" ist, weiß ich nicht so genau. Für mich habe ich folgende Regeln aufgestellt: In geschlossenen Räumen nehme ich prinzipiell den Hut ab. Einkaufszentren sehe ich als öffentlichen Raum an und lasse ihn auf dem Kopf. In Supermärkten habe ich ihn ursprünglich auch abgenommen, wußte aber dann nicht, wohin damit; das Einkaufswagerl ist ja üblicherweise voll mit anderem Zeugs. Also erkläre ich Supermärkte auch zum öffentlichen Raum und lasse den Hut auf. In kleineren Geschäften kommt er aber prinzipiell runter, was manchmal zum lustigen "Such' den Hut"-Spiel führt, besonders gerne in Wien bei Jungmann & Neffe: in einer Hand der Hut, in der anderen die Brille (muß ich für Nahsicht absetzen), dann will ich die schönen Stoffe der Krawatten und Stecktücher ertasten, lege den Hut auf irgendeinen Stapel, taste, wähle, bezahle und ...suche.
Ein anderes "Problem" sind für mich Gastgärten: einerseits kleine Gastwirtschaft, also runter, andererseits im Freien, also eigentlich oben lassen. Ich mach's so: Hut ab, wenn allerdings die Sonne blendet oder sich in die Glatze zu brennen beginnt, wieder rauf.

Ich hoffe, Dich ausreichend verwirrt zu haben!
Grüße Gerhard
 
Hallo Gerhard,

danke für den Hinweis, den ich durchaus als sehr hilfreich und vernünftig empfinde. :)

Die Sache mit den Biergärten / Gastgärten / Straßencafés sehe ich auch so, zumal man dort ja ggf. auch etwas isst, daher zwei Gründe dagegen sprechen, etwas auf zu lassen. Dort umgehe ich das Problem meist, indem ich mir einen Schattenplatz suche. Anderenfalls wäre das mit Glatze und Mittagssonne keine so gute Idee und ich müsste meine Kopfbedeckung wohl notgedrungen tragen. :D

Dann werde ich demnächst mal versuchen, meinen Hut im Supermarkt nicht abzusetzen, wenngleich sich das sicher erst unangenehm anfühlt. Besonders an der Kasse kommt er dann sicherlich doch wieder runter, wie ich mich kenne.

Vielleicht ist das auch generell eine höfliche Idee für Geschäfte: Auf lassen, bis man in Kontakt zu Personal kommt (hat bislang oben auch einer so abgestimmt).

@TobiasM: :D Aus welchem Lehrbuch hast du das denn kopiert?! Wenn du mir schon die Vorlage gibst: Ich wage ja zu bezweifeln, dass die Analogievoraussetzungen vorliegen. Eine Planwidrige Regelungslücke mag ja noch vorliegen, aber an der vergleichbaren Interessenlage dürfte es doch spätestens fehlen. ;) (Vielleicht sollte ich erwähnen, dass ich auch mal erfolgreich Jura studiert habe.)

Viele Grüße :)
 
@TobiasM: :D Aus welchem Lehrbuch hast du das denn kopiert?! Wenn du mir schon die Vorlage gibst: Ich wage ja zu bezweifeln, dass die Analogievoraussetzungen vorliegen. Eine Planwidrige Regelungslücke mag ja noch vorliegen, aber an der vergleichbaren Interessenlage dürfte es doch spätestens fehlen. ;) (Vielleicht sollte ich erwähnen, dass ich auch mal erfolgreich Jura studiert habe.)

Viele Grüße :)

Naaaja, die Interessenlage ist schon definitiv gegeben ;). Der Sachverhalt ist ja auch mehr oder minder gleich und die Strafe für das regekwidrige Absetzen eines Hutes sollte mindestens genau so hoch sein wie die für einen besonders schweren Fall des Diebstahl.

;););)
 
Wenn der Hut das Outfit komplettiert, so im zweifelsfall einfach aufbehalten.
Steht die Funktion im Vordergrund, im zweifelsfall ausziehen.

Meine Ansicht dazu und wenn sich jemand stört, kann die Person sich entsprechend melden und dann kann man—vorhandener Respekt vorausgesetzt—den Hut abnehmen. Wer natürlich seinen Mund nicht aufkriegt und es ihn trotzdem stört, der hat es nicht verdient erhört zu werden.
 
Das halte ich nicht nur von daher für eine merkwürdige Ansicht, weil die Höflichkeit nämlich auch verbietet, Fremde zurechtzuweisen.

In geschlossenen Räumen und an einer Speisetafel werden Kopfbedeckungen grundsätzlich abgenommen.

Richtig, allerdings ist die Frage hier im Thema ja nicht, OB man Kopfbedeckungen in geschlossenen Räumen abnimmt. Da sind wir uns ja ganz überwiegend einig.

Die Frage des Themas ist, WAS ein geschlossener Raum ist - in Abgrenzung zu einem offenen. :)
 
Das halte ich nicht nur von daher für eine merkwürdige Ansicht, weil die Höflichkeit nämlich auch verbietet, Fremde zurechtzuweisen.
Zwischen zurechtweisen und einer Bitte gibt es noch einen riesigen Unterschied.

Ich bevorzuge einer direkten Kommunikation über Bedürfnisse immer einer anscheinend "allgemeingültigen Höflichkeitsregel", da erstere klar und deutlich ist letztere alles andere als klar und deutlich.
 
Zwischen zurechtweisen und einer Bitte gibt es noch einen riesigen Unterschied.

Ich bevorzuge einer direkten Kommunikation über Bedürfnisse immer einer anscheinend "allgemeingültigen Höflichkeitsregel", da erstere klar und deutlich ist letztere alles andere als klar und deutlich.

Mir fällt gerade auf, dass ihr vielleicht aneinander vorbei redet. Chosy geht vielleicht von geschlossenen Privaträumen aus, in denen man sich kennt. Da kann man selbstverständlich darum bitten. Sicherlich auch an Schulen, wenn die Schüler mal wieder mit Kappe im Unterricht sitzen und der Lehrer etwas dagegen hat.

In der Öffentlichkeit wäre es aber doch in der Tat befremdlich und unhöflich, an einen Fremden heran zu treten und ihn um Entblößung seines Hauptes zu bitten. Davon sollte man m.E. dringend absehen. ;)
 
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