Garantiereparatur unbefriedigend - wie reagieren?

Dann muss der Händler das beim Zulieferer / Hersteller reklamieren!
Ich habe seinerzeit bei einem sehr gehobenen Herrenaustatter nebenher gearbeitet und da wurden Reklamtionen ganz normal behandelt in dem die Sachen beim Zulieferer/Hersteller reklamiert wurden.
Als Kunde kann ich ein anrecht auf tadellose Ware haben. Auch nach 2 Monaten! Egal wo gekauft.

Lieber Dorian, dein Aussagen hier lassen mich verstehen, warum du nur nebenher und nicht mehr dort arbeitest. :) Wenn man schon bei einem solch gehobenen Herrenausstatter gearbeitet hat, und immer nur im Interesse des Kunden gehandelt hat, na dann! :) Ich finde das Mittelding und die Einigung mit dem Kunden macht es!

@ Guenter
Das sehe ich ähnlich! Wobei nach einer Reparatur ob genäht oder geschweißt der Schuh ja, ich denk uneingeschränkt weiter genutzt werden kann.
 
Diese Art von Aussagen sind typisch für die Servicewüste Deutschland. Leider.

Die Servicewüste Deutschland gibt es, weil es der Kunde so wünscht!
(Daüber haben wir schon des öfteren philosophiert.)

Dieser Thread ist doch ein gutes Beispiel dafür. Der Themenstarter hat eben nicht den "Serviceanbieter" gewählt, sondern ist aus Preisgründen zum Outlett getigert, wenn ich das richtig vernommen habe.

Grüße
Günter
 
@0815newbie: Ich habe "sowas" auch studiert und hier bereits ohne Berufsarroganz auf die Rechtslage hingewiesen. Aber so ein Aufwand wegen einer kleinen rechtlichen Fehleinschätzung?
 
Wenn man Schuhe zweiter Wahl kauft, sollte man damit rechnen, dass Sie auch ein oder mehrere Fehler enthalten. Ich hätte Ihnen als Ladenbesitzer garnichts repariert.

Es gibt keinen Auschluß der Gewährleistung. Wenn man als Geschäftsmann(Händler) etwas verkauft haftet man dem Konsumenten die Gewährleistung. Wenn man 2. Wahl verkauft tut man dies als Unternehmer auf eigenes Risiko. Das ist europaweit die Rechtslage. Ob das Kleben eines Schuhs als ausreicht hängt vom Endergebnis (Optik) ab. Kleben per se ist sicherlich kein Grund dir Reparatur zurückzuweisen.

mfg A.M.
 
Da kann man doch wirklich nur jedem Laden empfehlen, macht aus eurem Laden einen Secondhandshop, und verkauft die Sachen dann als gebraucht. Dort ist der Umtausch generell ausgeschlossen.
 
Da kann man doch wirklich nur jedem Laden empfehlen, macht aus eurem Laden einen Secondhandshop, und verkauft die Sachen dann als gebraucht. Dort ist der Umtausch generell ausgeschlossen.

Leider auch nicht korrekt. Generell ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche nie. Man kann zwar vertraglich einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren, etwa durch entsprechende Ausgestaltung der AGB, aber nur, wenn es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Der Verkäufer dürfte also nur als Vermittler zwischen "privatem" Verkäufer und "privatem" Käufer auftreten.
 
Back to Topic:

Als allererstes hätte ich erst dann einen Post eröffnet, NACHDEM ich die Lösung des Problems gesehen hätte.;)

Die entsprechende Lösung kann man ja dann diskutieren, ob diese dann zufriedenstellend ist oder nicht steht ja quasi noch aus.

Leben und Leben lassen :rolleyes:
 
Als allererstes hätte ich erst dann einen Post eröffnet, NACHDEM ich die Lösung des Problems gesehen hätte.;)

Die entsprechende Lösung kann man ja dann diskutieren, ob diese dann zufriedenstellend ist oder nicht steht ja quasi noch aus.

Genau!!! - Hab' ich schon gestern versucht - ohne jeden Erfolg.

So lange niemand weiß wo das Problem liegt (wo sind die Fotos), und wie gut (oder wie schlecht) das Problem korrigiert worden ist, sollte man sich doch einer Stellungnahme enthalten ob das ganze akzeptierbar ist.

Ein oder zwei Leute hier in dem Thread, haben wirklich den "Verbissenheit-des-Jahres-Preis" verdient.
 
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