Garantiereparatur unbefriedigend - wie reagieren?

Anaesthesius

New Member
Hallo zusammen,

ich habe mir im Sommer in einem Outletcenter eines schweizer Herstellers ein paar Schuhe gekauft.
Nach rund zwei Monaten ging auf der Innenseite eine Naht auf.
Also bin ich hin und habe reklamiert. Es hieß, man werde den betroffenen Schuh reparieren.
Nun habe ich einen Anruf bekommen, die Reparatur sei durchgeführt. Allerdings sei die Stelle kompliziert, was heißt, man habe nicht vernähen können, sondern die Stelle wurde "geschweißt" (?!).

Da ich nicht davon ausgehe, daß die Optik nun wieder wie im Neuzustand ist, ist die Frage, wie man sich am besten verhält.
Sicher, ein guter Hersteller (bzw. ein gutes Geschäft) würde neue Schuhe liefern oder den Kaufpreis erstatten; jedoch ist man im besagten Outlet eher unkulant und nicht kundenorientiert.
So hat man bspw. Ware im Sale reduziert und gleichzeitig als 2. Wahl deklariert und dann postuliert, es gebe keinerlei Gewährleistungsansprüche - was ja im Grunde Quatsch ist.

Was würdet ihr sinnvollerweise an meiner Stelle tun?
Am Samstag hole ich die Schuhe voraussichtlich ab.

Beste Grüße
 
Leider kann ich nur bedingt verstehen, was hier das Problem ist!

Sie haben Schuhe in einem Outlet sicher für um die 50% gekauft, dann ein Naht zu reklamieren, dieses Reklamation wird auch noch angenommen und die Leute probieren noch ihr bestes, und Sie möchten jetzt allen ernstes von uns allen hier wissen, wie man daraus noch ein Schnippchen schlägt!?

Wenn ich z.B. Schuhe für statt 500,- € auf einmal in einem Outlet für 250,- € bekomme, würde ich sicher nicht so einen Aufriss wegen einer kl. Naht machen, zumal diese auch noch auf Kulanz geschweißt wurde, und Sie sich das ganz noch überhaupt nicht angesehen haben.

Daher von meiner Seite nur 1 Sache, erst einmal live anschauen und in die Handnehmen, vielleicht ist ja alles nur halb so wild und Sie sind mit dem Ergebnis vollkommen zufrieden.

Nichts für ungut, jedoch ist diese meine Sicht der Ding.
 
Im Moment ist das so'n Streit um des Kaisers Bart. Wir wissen ja überhaupt nicht wo das Problem liegt.

Nach rund zwei Monaten ging auf der Innenseite eine Naht auf.

Was iss'n das für eine Naht? Nähte gibt's viele an 'nem Schuh. Ist das eine der Nähte die Schaft mit Bodenbau verbindet? Oder verbindet die Naht zwei Teile des Schaftes? Vielleicht ist es eine reine Stepp/Ziernaht? "Auf der Innenseite" kann natürlich auch das Futter bezeichnen. Wenn sich der Bodenbau löst, dann ist das wesentlich schlimmer als wenn sich ein paar Stiche im Futter lösen.

So lange niemand weiß wo das Problem liegt (wo sind die Fotos), und wie gut (oder wie schlecht) das Problem korrigiert worden ist, sollte man sich doch einer Stellungnahme enthalten ob das ganze akzeptierbar ist.
 
Guten Morgen,

sofern ich die Schuhe morgen je wieder mitnehmen muss, stelle ich Bilder ein.
Allerdings sei angemerkt, daß es sich zwar um Outlet- handelt, nicht aber um 2. Wahl-Ware handelt.

Die Naht hält im Übrigen zwei Teil des Schafts zusammen (Außenseite).

Bei 2. Wahl-Artikeln schließt man dort im Übrigen Gewährleistungsansprüche per se aus.
Zwar ist es Richtig, daß man in Hinblick auf den Mangel, weswegen die Ware reduziert wurde, keine Gewährleistungsansprüche hat, jedoch impliziert das nicht alle anderen Dinge.

Beste Grüße
 
Ich muss ehrlich gestehen, das ein Ladenbesitzer hier in Deutschland sicher schon fast kein Lust mehr hat, überhaupt Schuhe günstiger anzubieten.
Zumindest könnte ich das verstehe, da er ja Kunden mit Miniproblemen auch bedienen muss, und das kostet den Händler ja auch wiederum Geld.

Ich könnte das wirklich nachvollziehen, sicher sollte auf Fehler hingewiesen werden, jedoch sollte sich der Gesetzgeber nicht immer auf die Seite des Kunden stellen, sondern auch mal daran denken, etwas für den Händler zu tun.Dieser hat sicher auch hohe Kosten die getilgt werden müssen, und oft gibt es auch " schwierige Kunden".

Daher sollte sicher jeder Händler lieber "Neuware" einmal die Str. hoch und runter tragen, und als Secondhand verkaufen, dann ist es besser dran. :)

Wie schon geschrieben, ich würde den Besuch beim Händler nun erst mal abwarten, evtl. ist doch alles schön. :)
 
Sorry, aber oft sind "Materialschwächen" wenn es den welche sind, bei einer Abnahme sicher nicht sichtbar. Zumal hier ein Problem geschildert wurde, was erst nach 2 Monaten aufgetreten ist.

Jetzt stellt man sich doch die Frage, wie lange soll bitte ein Händler allen erstes für Schuhe, man bedenke "Nutzung" usw. Garantie übernehmen?

Auch 2 Jahre? Ist dass ein Witz?

Das wer ja super, dann kaufe ich mir als wie gehabt, Alden Schuhe bei meinem Händler, trage die 1,5 Jahre, schneide selbst ein Naht auf und möchte nun Neuware? Mehr als ein grinsen ist das wohl kaum drin oder!
 
Sie geben mir jedoch sicher recht, das bei einem Schuh "Abnutzungen" entstehen, wie lange soll den auf ein Paar reduzierte Schuhe auch noch Garantie übernommen werden, also ehrlich, so ein Mist gibt es auch nur in Deutschland, deshalb geht hier auch jeder kleine Laden Insolvenz, weil es der Gesetzgeber diesen einfach viel zu schwer macht, meiner Meinung nach verstehe ich eh niemanden, der sich in diesem Bereich als Einzelkämpfer überhaupt noch selbständig machen würde. 1. Die Gesetzte Schützen oft nur den Käufer! Dort gibt es viele Schwarze Scharfe, die dieses dann schamlos ausnutzen. 2. Die übermacht Internet. Ich persönlich schätze den Scharm und das Persönlich bei einem kl. Herrenausstatter, und diese haben auch wirklich kein einfach Stand, dann noch wegen einer Kleinigkeit diesen Feuer unter dem Hinter zu machen, ist nicht meine Art Sorry.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Waren mit natùrlichem Verschleiss (Schuhe, Akkuaufladegeràt) sind gesetzlich nur 6 Monate vorgeschrieben. Uebrigens Gewàhrleistung und nicht Garantie, das ist was anderes...
 
Die hier in Frage stehenden Gewährleistungsansprüche verjähren regelmäßig in zwei Jahren, unabhängig davon, ob es sich um eine Sache mit natürlichem Verschleiß handelt oder nicht. (Jede Sache unterliegt schließlich einem natürlichen Verschleiß.)

Problematisch dürfte nur sein, zu beweisen, dass die Schuhe bereits im Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft waren. Hierfür gibt es eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers, welche aber nur innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf gilt.
 
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