Gelöschtes Mitglied 3087
Gast
Ich rieche förmlich schon den süßen Duft des Gerichtssaals
Ich weiss nicht was du schnupperst aber genauso habe ich das schon durchgemacht und Recht bekommen.
Der Richter meinte auch, wenn der Kunde sein Material mitbringt was fehlerhaft ist, kann der Handwerker (bei einwandfreier Arbeitsleistung) nicht haftbar gemacht werden.