Einbinden von fremden Bildern

Nur weil man das Foto selbst gemacht hat, ist es nicht automatisch Nutzbar abgebildete Personen müssten auch ihre Zustimmung zur Nutzung geben. Auch bei Bildern von gegenwärtiger Kunst vermute ich, dass eine Wiedergabe ohne Zustimmung des Künstlers nicht in Ordnung ist. Sonst könnte man ja auch einfach nen Screenshot von dem gewünschten Motiv machen und den benutzen. Bei Bildern, die offensichtlich unter entsprechender CC-Lizenz stehen oder inzwischen gänzlich frei sind, sehe ich allerdings keine Probleme.

Ich denke, dass auch Fotos, die den Nutzer zeigen, nicht automatisch unproblematisch sind, wenn ich mich nicht täusche hat der Fotograf und nicht der Fotografierte die Rechte an diesen.

Also sollten die einzig wirklich unproblematischen und leicht zu überprüfenden Bilder Handyselbstporträts via Spiegel sein.

Da tun sich ja juristische Abgründe auf. Wie sieht es denn mit Waren aus, die im "heute gekauft" Faden gezeigt werden? Hat da die Herstellerfirma nicht Rechte an den Bildern, z.B. Suitsupply, Shibumi und wie sie alle heißen? Ich erinnere mich da an die sogenannte Hundertwasserentscheidung http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung des BGH. Könnte das analog angewandt werden? Irgendwie würde das keinen Spass mehr machen.
 
Da tun sich ja juristische Abgründe auf. Wie sieht es denn mit Waren aus, die im "heute gekauft" Faden gezeigt werden? Hat da die Herstellerfirma nicht Rechte an den Bildern, z.B. Suitsupply, Shibumi und wie sie alle heißen? Ich erinnere mich da an die sogenannte Hundertwasserentscheidung http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung des BGH. Könnte das analog angewandt werden? Irgendwie würde das keinen Spass mehr machen.

Also bei den Dingen aus "Heute gekauft" und "WTIH" denke ich mal sind die Dinge die Du präsentierst in deinem Besitz. Die Bilder hast du selber gemacht. Hier geht es ja nur um das Recht am eigenen Bild.
Wenn Du jetzt von der Seite XYZ ein Bild kopierst und hier reinsetzt machst Du dich strafbar. Wenn du selber ein Bild einer gekauften Ware machst, denke ich mal ist das Schnurze.
 
Also mein Avatar zeigt ein Schaf auf einen Deich auf Föhr. Ich hab eine vom Schaf mit Huf signierte Erklärung, dass ich das Bild benutzen kann. Reicht das?:D
 
Also mein Avatar zeigt ein Schaf auf einen Deich auf Föhr. Ich hab eine vom Schaf mit Huf signierte Erklärung, dass ich das Bild benutzen kann. Reicht das?:D

Nein,
die Rechtsgeschichte der Hufsignatur im Urheberrecht ist bekanntlich eine Anhäufung von Imponderabilien -
eine zusätzliche Genehmigung seitens des Oberdeichgrafen von Föhr ist zwingend erforderlich.
 
Wenn du selber ein Bild einer gekauften Ware machst, denke ich mal ist das Schnurze.

Das was du denkst, ist für die rechtliche Beurteilung Schnurze.:p

Ich denke zwar dasselbe:D, aber ich kann mir durchaus bestimmte Fälle denken, in denen das nicht so klar ist, zum Beispiel wenn du das Shibumi Logo von deiner Ware abfotografierst, ausschneidest und als deinen Avatar verwendest. Das könnte möglicherweise als Verletzung des Urheberrechts an einer fremden Schöpfung angesehen werden (zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie gegen Bezahlung ihren freundlichen Rechtsbeistand - nein, nicht mich, ich habe davon keine Ahnung).

Problem für einen Webseitenbetreiber ist, dass man sowas ggf schneller am Hals hat, als einem lieb ist, und Unwissenheit schützt dann auch vor Strafe nicht, insbesondere da der Betreiber im krassen Gegensatz zum verursachenden Nutzer rechtlich greifbar ist.
 
Nein,
die Rechtsgeschichte der Hufsignatur im Urheberrecht ist bekanntlich eine Anhäufung von Imponderabilien -
eine zusätzliche Genehmigung seitens des Oberdeichgrafen von Föhr ist zwingend erforderlich.

Ich hatte insgeheim auf eine solche Erklärung gehofft... gibt mir einen zusätzlichen Grund, wieder hoch zu fahren! :D
 
Also mein Avatar zeigt ein Schaf auf einen Deich auf Föhr. Ich hab eine vom Schaf mit Huf signierte Erklärung, dass ich das Bild benutzen kann. Reicht das?:D

Made my day. Danke, Stefan!

(Nicht nur, aber vor allem anderen Dingen) dafür liebe ich das Forum.
 
Das was du denkst, ist für die rechtliche Beurteilung Schnurze.:p

Ich denke zwar dasselbe:D, aber ich kann mir durchaus bestimmte Fälle denken, in denen das nicht so klar ist, zum Beispiel wenn du das Shibumi Logo von deiner Ware abfotografierst, ausschneidest und als deinen Avatar verwendest. Das könnte möglicherweise als Verletzung des Urheberrechts an einer fremden Schöpfung angesehen werden (zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie gegen Bezahlung ihren freundlichen Rechtsbeistand - nein, nicht mich, ich habe davon keine Ahnung).

Problem für einen Webseitenbetreiber ist, dass man sowas ggf schneller am Hals hat, als einem lieb ist, und Unwissenheit schützt dann auch vor Strafe nicht, insbesondere da der Betreiber im krassen Gegensatz zum verursachenden Nutzer rechtlich greifbar ist.

Der Fall den Du beschreibst ist aber auch ein anderer als den ich konstruiert habe. Wenn ich ein Firmenlogo weiter verwende oder eben auch anderes geschütztes Material, so wie mein Avatar es war :eek:, dann ist das nicht ok.
Wenn ich habe ein Bild von mir mache mit eine XYZ Krawatte um, es poste und dann dazu schreibe die käme von XYZ kann mir keiner an Karren fahren. Außer natürlich mich behaupte oder zeige Unwahrheiten.
 
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