Der Jammer-Faden

Es besteht kein Kaufvertrag, weil Hamburg ja nicht die Auktion gewonnen hat.

Ich dachte an die Option "an unterlegen Bieter"dann an seiner Stelle schon. Ein KV besteht natürlich nur zwischen Gewinner und VK. Melden kann er trotzdem.

Im Übrigen stellt sich imo die Frage, ob eine schriftlich geäußerte Kaufabsicht bereits ausreicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso nicht? Ich bin nur Kaufmann und mich interessiert deine Begründung sehr.

Wenn ich das richtig sehe, könnte es sein, dass Hamburch das zweithöchste Gebot abgegeben hat (das höchste Gebot hat ja offensichtlich der Verkäufer selbst abgegeben). Das höchste Gebot ist natürlich "ungültig" und es kommt ein KV mit dem dann höchstbietenden zustande (potentiell der User Hamburch). Aber auch ich lasse mich gerne korrigieren, wenn ich da falsch liege.
 
So sah ich das auch.... Auf jeden Fall kann man dem Verkäufer, so man denn will, ziemlich ans Bein pinkeln. Ich würde es glaube ich drauf ankommen lassen, weil mich so ein Verhalten ankotzt.
 
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