Der gelungene erste Auftritt bei Gericht

Der Richter am Amtsgericht wird es mir wohl danken, wenn ich dort nicht die Lehrmeinung ausbreite ;) Aber bitte zurück zum Thema. Den bisherigen Beträgen ist zu entnehmen, Anzug ja, Krawatte (weiß) eher nein. Damit kann ich schon mal was anfangen.

MfG
 
Auf keinen Fall weiße Krawatte. Würde in Chino, OCBD und Sakko gehen. Mit dunklem Anzug bist du fast sicher deutlich overdressed.
 
An rechtlicher Kenntnis sollte es mir nicht mangeln.
An der Uni bin ich dafür bekannt, dass ich auch schon das ein oder andere Mal den Tutor darauf verweise, dass das von ihm vorgestellte Problem bereits vom Bundesgerichtshof entschieden wurde, sodass kein sinnvoller Raum zu einer weiteren Diskussion besteht.

Das hat mir aber nicht nur Pluspunkte eingebracht.

Wieso? Verstehe ich gar nicht.
 
Da der weiße Langbinder bzw die weiße Fliege in Bayern gem. Ziffer 1.4 S. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 21. September 2016 Amtsträgern vorbehalten ist, wäre eine Kopie als Praktikant anmaßend.

Als Kompromiss könnte ich mir eine Allongeperücke vorstellen, damit zeigt man dezent seine Bereitschaft zum würdevollen Auftreten und schlägt auch optisch eine Brücke, da wirkt ein Feuerbach-Zitat gleich ganz anders!
 
Da der weiße Langbinder bzw die weiße Fliege in Bayern gem. Ziffer 1.4 S. 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 21. September 2016 Amtsträgern vorbehalten ist, wäre eine Kopie als Praktikant anmaßend.

Als Kompromiss könnte ich mir eine Allongeperücke vorstellen, damit zeigt man dezent seine Bereitschaft zum würdevollen Auftreten und schlägt auch optisch eine Brücke, da wirkt ein Feuerbach-Zitat gleich ganz anders!
Zumal die Perücke zur Amtstracht jedenfalls in GB auch dazu diente, auf der Straße nicht sofort erkannt zu werden...
 
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