Was ganz anderes:
Habe bei CT im Onlineshop etliche Sachen für 0,00€ bestellt, da diese auf der Seite - wohl fälschlicherweise für 0,00€ - drin waren. Eine Dame vom Service hat mich dann eben angerufen und gemeint, ich müsse die Standardpreise bezahlen oder das Paket zurückschicken. Wie ist denn da die Rechtsgrundlage bzw. hatte jemand schonmal solche Situationen?
Da die Sachen schon geliefert sind sollte doch Willenserklärung, Angebot und Annahme gegeben sein.Naja, die angegebenen Preise sind ja erstmal ein invitatio ad offerendum. Du hast also keinen Anspruch auf kostenlose Kleidung.
Hallo JFK mein Lieber,
zu einem gröberen Tuch ist eine Krawatte aus Baumwoll-Seiden-Mix (60/40) oder eine Krawatte aus eine Grenadine-Seide zu empfehlen.
MfG
Da die Sachen schon geliefert sind sollte doch Willenserklärung, Angebot und Annahme gegeben sein.
Gegenfrage: Hast du das Gefühl, es sei korrekt bzw. es könne ein gültiger Vertrag entstehen, wenn der Händler dir seine Ware unbeabsichtigt gratis überlässt?Wie ist denn da die Rechtsgrundlage bzw. hatte jemand schonmal solche Situationen?
Klar. Es dürfte sich irgendwo eine Klausel in den AGB finden, die den Passus des Irrtums behandelt und irrtümlich abgegebene Willenserklärungen können auch angefochten werden, da nicht davon auszugehen ist dass der Verkäufer die Ware zu 0 Euro verkaufen wollte.
Es ist schon komisch, wenn jemand glaubt dass er einen Rechtsanspruch auf kostenlose Kleidung hätte oder darauf unbezahlt behalten möchte, selbst wenn der Rechtsanspruch so bestünde.
Da muss ich voll zustimmen, mit einer Grenadine sieht man nämlich absolut verwegen attraktiv aus.
Was ganz anderes:
Habe bei CT im Onlineshop etliche Sachen für 0,00€ bestellt, da diese auf der Seite - wohl fälschlicherweise für 0,00€ - drin waren. Eine Dame vom Service hat mich dann eben angerufen und gemeint, ich müsse die Standardpreise bezahlen oder das Paket zurückschicken. Wie ist denn da die Rechtsgrundlage bzw. hatte jemand schonmal solche Situationen?