Dinkelacker Werksverkauf Bietigheim-B.

Um die Diskussion etwas zu versachlichen:

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html


Gesendet mit der Stilmagazin-App für iPhone, iPad und Android
 
Um die Diskussion etwas zu versachlichen:

§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html


Gesendet mit der Stilmagazin-App für iPhone, iPad und Android

Das ist ein schönes Gesetzes Text der alles und nix aussagt, eben so ein typisches Gummigesetz was man so oder so auslegen kann.

HD hat ja wohl angeboten die Sache zu reparieren. Nur Canyon will das aus irgendwelchen Gründen nicht. Es wäre jetzt also so das, spinnen wir die Sache doch mal weiter, Canyon jetzt einen Rechtsdreher beauftragen müsste, damit er seine Begehren durch bekommt.

Und das obwohl HD ja zur Beseitigung des Mangel bereit ist, eben nur durch eine Reparatur.
 
@SteveHH
Da lesen sich Deine bisherigen Aussagen zum Gesetzestext aber ganz anders; von "alles und nix" aussagend bislang keine Spur.


Na wenn wir auf Gesetzesebene weiter machen wollen, dann frage ich mal, ob der Austausch für HD mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Ich behaupte mal, bei deren Kalkulation als Hersteller eher nicht.
Es wird auch immer von problemloser Reparatur gesprochen, auch von mir. Aber ist wirklich für den Käufer sichergestellt, dass der Mangel damit langfristig und gänzlich beseitigt ist und kann er das als Laie beurteilen?
Ich möchte mich hier nicht auf eine Seite schlagen und sicher sagen, wie ein Rechtsstreit ausgeht.

Bei Deichmann Schlappen würde ich auch das Verhalten von canyon kritisieren und nicht gut heißen. In diesem Fall kann ich seinen Unmut aber durchaus nachvollziehen, auch wenn ich mich selbst nach 4 Monaten vermutlich auf eine Reparatur verständigen würde.
Sein eigenes Verhalten kann man allerdings wohl nur abschließend beurteilen, wenn man selbst Betroffener in dieser Situation ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn schon Gesetz, dann auch immer Gesetz.
Und dann ist es völlig egal ob Billig Artikel oder teurer.
Der Laie wird nie feststellen können ob eine Reparatur das hält was sie verspricht oder nicht. Und wenn sie nicht hält dann muss er die Schuhe noch einmal reklamieren. Wer sagt denn das er mit einem Paar neue Schuhe nicht wieder Pech hat.

Soll er sich doch freuen, das HD sie kostenfrei reparieren will, weiss nicht wo das Problem ist.

Wir hatten mal 2 Paar GEOX Schuhe, gleich Typ nur verschiedene Farben. Beide rissen an der selben Stelle nach 1,5 Jahren ein.

Das Material lt. unserem Schuster war zu stark gespannt in dem Bereich. Reklamation etc. wurden weggebügelt.

Keine Reparatur, kein Entgegenkommen nichts, nur arrogantes Auftreten hier in HH im Geox Laden. In Berlin sagte man uns sogar bei GEOX "Selbst wenn die Filliale diese Schuhe nach GEOX senden würde, die würden postwendend zurück kommen, weil GEOX gar kein Interesse hat an so was" Und Gerichtsstand von GEOX ist Italien, na Spitze.

Also die Schuhe einmal vom Schuster reparieren lassen und nach 2 Monaten riss es wieder an dieser Stelle , dann sind die Schuhe in die Tonne gewandert. Seit dem heisst es für uns - GEOX No Go.
 
Laut deren Aussage nicht.
Wie gesagt die würden die Schuhe in die Zentrale senden und von dort kämen sie postwendend zurück.

Das aus der GEOX Seite : GEOX S.p.A Via Feltrina Centro, 16 - 31044 Biadene di Montebelluna - Treviso - Italia
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also wenn ich google, dann finde ich eine GEOX Deutschland GmbH in München mit HBR 155937. Mag ja sein, dass reklamierte Ware nach Italien geht, aber die Deutschlandgeschäfte scheinen darüber abgewickelt zu werden. Ist aber off topic, sorry.
 
@SteveHH
Da lesen sich Deine bisherigen Aussagen zum Gesetzestext aber ganz anders; von "alles und nix" aussagend bislang keine Spur.


Na wenn wir auf Gesetzesebene weiter machen wollen, dann frage ich mal, ob der Austausch für HD mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Ich behaupte mal, bei deren Kalkulation als Hersteller eher nicht.
Es wird auch immer von problemloser Reparatur gesprochen, auch von mir. Aber ist wirklich für den Käufer sichergestellt, dass der Mangel damit langfristig und gänzlich beseitigt ist und kann er das als Laie beurteilen?
Ich möchte mich hier nicht auf eine Seite schlagen und sicher sagen, wie ein Rechtsstreit ausgeht.

Bei Deichmann Schlappen würde ich auch das Verhalten von canyon kritisieren und nicht gut heißen. In diesem Fall kann ich seinen Unmut aber durchaus nachvollziehen, auch wenn ich mich selbst nach 4 Monaten vermutlich auf eine Reparatur verständigen würde.
Sein eigenes Verhalten kann man allerdings wohl nur abschließend beurteilen, wenn man selbst Betroffener in dieser Situation ist.

Hallo,

ich möchte mich noch einmal, abschliessend zu dem Thema äussern. Besagte Schuhe habe ich von einem anerkannten Meister der Schuhmacherzuft in Augenschein nehmen lassen. Die Sohle ist nach dessen Aussage schlecht vorbereitet und aufgebracht worden, es wurde zu wenig Klebstoff verwendet und die Pressung wurde vermutlich nicht korrekt durchgeführt, da beim Spannen des Schuhs im Bereich des Schuhgewölbes mit Sicherheit kein Keil verwendet wurde und die Verklebung in diesem Bereich somit unzulänglich war. Mit einer Schere ist er seitlich zwischen die Laufsohle und die Zwischensohle und konnte diese ohne Mühen trennen. Auch die sich öffnende Naht ist nicht professionell ausgeführt. Bei so teueren Schuhen sollte das nicht sein. Seine Aussage dazu war:" schlampig g'schafft, nicht richtig g'macht, g'hört sich so nicht".

Der Schuhmacher hat angeboten, den Schuh so zu richten, dass das Hand und Fuss hat. Ich habe dem zugestimmt und entstehende Kosten werde ich selbst tragen. Die Einsendung an HD habe ich kategorisch ausgeschlossen. Ein Hersteller, der neue Schuhe nicht sauber herstellen kann, kann diese genausowenig ordentlich reparieren. Da schliesst das eine das andere automatisch aus. HD hat sich für mich persönlich disqualifiziert. Mit nichts sind die überzogene Preise zu rechtfertigen. Von der auf deren Homepage propagierten Qualität finde ich an meinen Schlappen nichts. Beim nächsten Defekt findet das Zeug den Weg in die Tonne.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Schuster mag ja Recht haben, aber deshalb auf eine generell schlechte Fertigung/Qualität zu schließen und Fähigkeiten abzusprechen finde ich dann doch übertrieben.
Ich habe z. B. ein "Montagsauto" einer deutschen "Premiummarke". Trotz zahlreicher Mängel würde ich dem Hersteller nicht die Qualität absprechen, die er sich selbst auf die Fahne schreibt; ebenso wenig die Fähigkeit der Mängelbeseitigung.

Deinen Frust kann ich nachvollziehen, nicht aber Dein gezogenes Fazit.
 
Oben