Der gelungene erste Auftritt bei Gericht

ThePerfectPair

Well-Known Member
Hallo liebe Freunde,

im Rahmen meines Studiums der Rechtswissenschaften, werde ich einen Teil meiner Semesterferien beim Amtsrichter für Strafrecht verbringen.
Jetzt ist die Frage, wie ich dort einen gelungenen Auftritt hinlegen kann. Da ich bei Gericht einige Kontakte knüpfen möchte, ist es mir besonders wichtig, einen guten bis sehr guten Ersteindruck zu hinterlassen. Weder möchte ich overdressed,noch underdressed dort auftauchen und dadurch negativ auffallen.

Meine erste Idee war jetzt - jedenfalls am ersten Tag - im Anzug (dunkel) und Krawatte (weiß) aufzutauchen, da ich nicht weiß, ob am ersten Tag schon eine Gerichtsverhandlung ansteht.

Da hier im Forum einige Juristen unterwegs sind, kann mir bestimmt jemand einen Tipp geben. Bei einem Kommilitonen, der ebenfalls am gleichen Amtsgericht praktische Erfahrungen sammeln wird, ist zu vermuten, dass er im Unrasierten-Alltags-Gammel-Studentenlook auftauchen wird.

MfG
 
Anzug kannst du sicher tragen, wenn du Lust darauf hast, aber ohne Jurist zu sein: Weiße Krawatten tragen meines Wisens doch nur Staatsanwälte bzw. manchmal noch die anwesenden Anwälte. Da du wohl keines von beiden bist, wäre das sicher ein wenig affig, nimm lieber eine dunkle, schlichte mit dezentem Muster.
 
Anzug kannst du sicher tragen, wenn du Lust darauf hast, aber ohne Jurist zu sein: Weiße Krawatten tragen meines Wisens doch nur Staatsanwälte bzw. manchmal noch die anwesenden Anwälte. Da wohl keines von beiden bist, wäre das sicher ein wenig affig, nimm lieber eine dunkle, schlichte mit dezentem Muster.

Auch Richter tragen weiße Krawatten oder Fliegen.
Davon abgesehen finde ich ebenso eine farbige Krawatte passender. Zu einer etwaigen Verhandlung kann man ja dann die Krawatte kurz wechseln.
 
im Rahmen meines Studiums der Rechtswissenschaften, werde ich einen Teil meiner Semesterferien beim Amtsrichter für Strafrecht verbringen.

Mir wäre neu, dass die praktische Studienzeit bei Gericht während des Studiums ein Einzelpraktikum ist. Das sind meiner Kenntnis nach immer Gruppen von mindestens 10 Leuten. Von daher habe ich Zweifel, ob dein Beitrag hier authentisch ist.
 
Ganz ohne Ironie aus dem Alltag:

Die Bekleidung der Kollegen beim Amtsgericht ist typischerweise, sagen wir, bequem, für viele auch (falsch verstandener) Ausdruck der richterlichen Unabhängigkeit. Das Gros wird denke ich schlicht Jeans und Hemd/Polohemd/T-Shirt tragen, die Ausreißer nach unten den von dir beschriebenen „Gammellook“ und eine verschwindend geringe Anzahl klassische Bekleidung, also Kombination oder sogar Anzug.

Entsprechend wenig Wert legen deine Ausbilder voraussichtlich auf dein Outfit, was dich natürlich nicht davon abhalten soll, dich ansprechend zu kleiden; du fällst auf, ob positiv oder nicht hängt vom Gegenüber und von deinem sonstigen Auftreten ab.

Die Anschaffung einer weißen Krawatte wird als Praktikant, anders dann als Referendar, nicht von dir erwartet werden, da du keine Sitzungen leiten wirst. Gleichwohl damit aufzulaufen wird bestenfalls überambitioniert bzw verkleidet erscheinen.
 
Achso: den guten bis sehr guten ersten Eindruck legst du bei Gericht durch zurückhaltend-interessiertes Auftreten, Nachfragen und nicht zuletzt Kenntnisse im Prozessrecht hin, die deinen Kommilitonen unter Garantie fehlen.
 
An rechtlicher Kenntnis sollte es mir nicht mangeln.
An der Uni bin ich dafür bekannt, dass ich auch schon das ein oder andere Mal den Tutor darauf verweise, dass das von ihm vorgestellte Problem bereits vom Bundesgerichtshof entschieden wurde, sodass kein sinnvoller Raum zu einer weiteren Diskussion besteht.

Das hat mir aber nicht nur Pluspunkte eingebracht.
 
An rechtlicher Kenntnis sollte es mir nicht mangeln.
An der Uni bin ich dafür bekannt, dass ich auch schon das ein oder andere Mal den Tutor darauf verweise, dass das von ihm vorgestellte Problem bereits vom Bundesgerichtshof entschieden wurde, sodass kein sinnvoller Raum zu einer weiteren Diskussion besteht.
Abgesehen davon, wie das rüberkommt:
Im Rahmen des rechtwissenschaftlichen Studiums gewagt.
 
An rechtlicher Kenntnis sollte es mir nicht mangeln.
An der Uni bin ich dafür bekannt, dass ich auch schon das ein oder andere Mal den Tutor darauf verweise, dass das von ihm vorgestellte Problem bereits vom Bundesgerichtshof entschieden wurde, sodass kein sinnvoller Raum zu einer weiteren Diskussion besteht.

Das hat mir aber nicht nur Pluspunkte eingebracht.

Dass die Lehrmeinung und die Rechtsprechung durchaus voneinander abweichen können und Professoren eher erstere Position vertreten, sollte einem als Jurastudent aber auch bewusst sein.

Und wenn man über jede Rechtsthematik, die oberste Bundesgerichte schon entschieden haben, nicht mehr sprechen dürfte, gäbe es auch keine Fortentwicklung des Rechts. Da würde ich als Professor ebenso irritiert reagieren, wenn man mir besserwisserisch in die Parade fährt und indirekt den Vortrag abschneiden möchte. ;)
 
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