Kleine Fragen, schnelle Antworten

Möglicherweise zu
Für Rechtsfragen des Pöbels, wo‘s um Vierfuffzig Streitwert geht, bleibt verständlicherweise keine Zeit.
Möglicherweise sehr zum Vorteil des jeweiligen Anliegens, wenn wir, spaßeshalber in methodisch extrem zweifelhafter Weise aus der Laiensphäre parallelwertend, die juristische Kompetenz für gleich stark ausgeprägt halten wie die in Sachen Schuh-, Herren- und Winterpflege.
 
Möglicherweise zu

Möglicherweise sehr zum Vorteil des jeweiligen Anliegens, wenn wir, spaßeshalber in methodisch extrem zweifelhafter Weise aus der Laiensphäre parallelwertend, die juristische Kompetenz für gleich stark ausgeprägt halten wie die in Sachen Schuh-, Herren- und Winterpflege.
Im Zweifel dürfte § 242 BGB zur Anwendung kommen, der Renovateuer des bürgerlichen Rechts.

mfG
q.e.d.
 
Nach den hochgelehrten Subsumptionen und ParallelWertungen aus der Laiensphäre kann der Kundige nur zu einem einzigen Urteil von unbestechlicher Logik kommen: Anzuwenden ist stets §1 ADBC, dessen erstes Erscheinen noch vor der Inkraftsetzung des BGB liegt und der damit nicht nur über die Vorzüge der höheren Plausibilität und Praktikabilität verfübt, sondern auf Grund seiner Seniorität höheren Rang beanspruchen darf.
Sollte ich nach diesen Ausführungen eventuell eine Bewerbung für den Supreme Court allen Ernstes in Erwägung ziehen?
 
Nach den hochgelehrten Subsumptionen und ParallelWertungen aus der Laiensphäre kann der Kundige nur zu einem einzigen Urteil von unbestechlicher Logik kommen: Anzuwenden ist stets §1 ADBC, dessen erstes Erscheinen noch vor der Inkraftsetzung des BGB liegt und der damit nicht nur über die Vorzüge der höheren Plausibilität und Praktikabilität verfübt, sondern auf Grund seiner Seniorität höheren Rang beanspruchen darf.
Sollte ich nach diesen Ausführungen eventuell eine Bewerbung für den Supreme Court allen Ernstes in Erwägung ziehen?

Der Award für den unlustigsten Beitrag in diesem Jahr geht damit an dich. Glückwunsch.

mfG
 
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